Zweites Gesetz zur Änderung des Heilberufegesetzes
Diese Gesetz ist als Rahmengesetz für alle Heilberufe(Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und nun auch Pflegeberufe) gestaltet. Weitergehendes wird z. B für die Pflegeberufe in NRW innerhalb des Pflegekammergesetzes durch die beruflich Pflegenden selbst gestaltet.
Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen